Aktuelles

22.09.2014

Gibt es Rechtsmittel gegen schlechte Schulnoten?

Was soll ein Schüler tun, wenn er sich ungerecht oder schlecht benotet fühlt?

nbspDer erste Schritt ist der, dass der Schüler mit dem Lehrer über die Note spricht und versucht, eine Einigung mit diesem zu erzielen.

nbspAuf diese Weise können etwaige Fehler entdeckt und korrigiert werden.

nbspEs gibt keinen Rechtsanspruch auf Änderung einer einzelnen Note und auch keinen Anspruch auf Wiederholung einer Schulklassenarbeit, es sei denn, die Benotung wirkt sich auf die Zeugnisnote und damit auf die Versetzung aus.

nbspWenn es dann keine Einigung mit dem Lehrer gibt, kann der Schüler oder seine Eltern sich mit der Schulleitung in Verbindung setzen und versuchen, auch hier eine Lösung zu finden.

nbspFalls dies nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, kann dann das Kultusministerium bzw. die Schulaufsicht eingeschaltet werden.

nbspEs gibt letztlich 2 unterschiedliche Formen, mit denen Noten revidiert werden können.

nbspDa ist zunächst die formlose Beschwerde und auf der anderen Seite dann der formelle Widerspruch.

nbspDie Beschwerde ist weder frist- noch formgebunden, hat allerdings auch keine aufschiebende Wirkung. Schüler können gegen einzelne Noten oder auch gegen das Halbjahreszeugnis Beschwerden einlegen. Da diese Noten lediglich der Information des Schülers dienen und für ihn keine unmittelbaren Folgen haben, sind diese Noten keine Verwaltungsakte.

nbspZeugnisse, die aber für die Versetzung und den weiteren Bildungsweg maßgeblich sind, sind dagegen überprüfbare Verwaltungsakte, die nach dem Widerspruch auch das verwaltungsrechtliche Klageverfahren eröffnen.

Hiergegen können Schüler oder auch Lehrer innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

nbspDadurch wird dann die Verwaltungsbehörde, die für diesen Fall zuständig ist, gezwungen, die Recht- und Zweckmäßigkeit des Zeugnisses nachzuprüfen.

nbspFalls die Widerspruchsbehörde Fehler bei der Zeugnisnote feststellt, kann dem klagenden Schüler die Möglichkeit gegeben werden, eine Wiederholungsprüfung abzulegen.

nbspDas Verwaltungsgericht prüft vor allem, ob die Bedingungen regelgerecht waren; ist aber auch befugt, eine Inhaltskontrolle der Benotung vorzunehmen.

nbspDas Gericht kann allerdings nicht überprüfen, ob die Fehler so gravierend waren und ob im Ergebnis die Note mangelhaft oder beispielsweise noch „ausreichend" erreicht ist.

nbspLetztlich ist es am sinnvollsten, sich vor dem Gang zum Gericht mit den Lehrern und der Schule zu verständigen.

nbsp

Rechtsanwalt Kemmerich

 
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