Aktuelles

10.05.2021

Neuer Bußgeldkatalog nochmals überarbeitet

Wie bereits in der Presse zu lesen war und auch an dieser Stelle mehrfach berichtet wurde, war die ursprüngliche Novelle des Bußgeldkatalogs aufgrund eines erheblichen Formfehlers nichtig.

Dementsprechend traten die sehr einschneidenden Verschärfungen insbesondere im Bereich der Verhängung von frühzeitigen Fahrverboten nicht in Kraft und es galt im Prinzip die alte Bußgeldverordnung weiter.

Nunmehr hat sich das Verkehrsministerium auf eine Neuregelung geeinigt, die voraussichtlich im Spätsommer 2021 in Kraft treten wird.

Kernpunkt der Einigung sind massive Erhöhungen der einzelnen Bußgelder. So werden beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen die Bußgelder grundsätzlich verdoppelt. Wurde beispielsweise bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 16-20 km/h innerorts früher ein Bußgeld von 35,00 EUR fällig, sind es nunmehr 70,00 EUR. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass erst eine Überschreitung von 21 km/h innerorts auch Punkte fällig werden. Dies entspricht der alten Regelung.

Fahrverbote werden nunmehr erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts und 36 km/h außerorts verhängt. Im letzteren Fall ist somit ebenfalls eine leichte Verschärfung festzustellen, da zur Zeit außerorts Fahrverbote erst ab einer Geschwindigkeit von 41 km/h greifen.

Sollten sich an der endgültigen Fassung der neuen Bußgeldkatalogverordnung noch Änderungen ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich weiter über die Entwicklung unterrichtet halten.

 

Rechtsanwalt Wulf

 
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