Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind seit dem 01.11.2011 dazu verpflichtet, jährlich einen Legionellentest durchzuführen, wenn in den von ihnen vermieteten Häusern das Trinkwasser zentral erwärmt wird. Diese Anlagen sind den zuständigen Gesundheitsämtern zeitnah zu melden.
Auch die Inbetriebnahme einer solchen Anlage sollte ebenso angezeigt werden, wie bauliche oder technische Änderungen und Eigentümerwechsel, ebenso auch die Stillegung von Anlagen.
Von den Gesundheitsämtern werden entsprechende Formulare im Internet angeboten.
Es kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn die Anzeige nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgt.
Die Kosten einer derartigen Legionellen-Untersuchung können als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Von dem jährlich durchzuführenden Test sind die Eigentümer zentraler Trinkwasseranlagen betroffen, wenn das Speichervolumen mehr als 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen dem Trinkwasser und der Entnahmestelle mehr als 3 Liter aufweist.
Die zu entnehmenden Wasserproben dürfen nur von entsprechend autorisierten Trinkwasseruntersuchungsstellen auf Legionellen untersucht werden.
Die Landesgesundheitsministerien bzw. die Landesgesundheitsämter stellen entsprechende Laborlisten bereit.
Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen von den Vermietern innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Untersuchung dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Die Originalprüfberichte müssen die Eigentümer dann 10 Jahre lang aufbewahren.
Rechtsanwalt Stephan Kemmerich