Gem. Nummer 2102 VV-RVG ist die sogenannte Erstberatung grundsätzlich nicht kostenlos.
Sofern der Mandant allerdings Verbraucher ist und sich die Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch beschränkt, beträgt die diesbezügliche Gebühr höchstens 190,00 EUR zzgl. MwSt, insgesamt also höchstens 226,10 EUR.
Besonderheiten gelten allerdings, wenn der Mandant bedürftig ist und daher ggfs. Beratungshilfe in Betracht kommt (siehe hierzu Frage Nummer 5).
Allerdings kann in der Regel vor dem ersten Beratungsgespräch eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt erfolgen. In diesem Rahmen können allgemeine Dinge zu dem Fall vorbesprochen und abgeklärt werden.
Diese telefonische Kontaktaufnahme wird dann nicht gesondert berechnet.