Jeder hat vielleicht schon einmal eine Werbung gesehen mit dem Inhalt „EU-Führerschein statt MPU" o. ä.
Auch Auslandsfahrschulen werben offen damit, dass mit der Erlangung einer ausländischen Fahrerlaubnis beispielsweise aus Polen oder Tschechien die Anordnung einer deutschen MPU und damit eine Führerscheinsperre umgangen werden kann.
Dies ist so grundsätzlich falsch.
Selbstverständlich steht es jedem EU-Bürger frei, auch im Ausland eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Diese berechtigt dann grundsätzlich auch zum Fahrer mit der Einschränkung, dass Fahrten in Deutschland nicht durchgeführt werden dürfen, wenn beispielsweise folgende Einschränkungen vorliegen:
? Aufgrund einer rechtskräftigen und gerichtlichen Entscheidung darf keine Fahrerlaubnis erteilt werden (Führerscheinsperre)
? In Deutschland ist der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder sonstwie in amtliche Verwahrung genommen worden
Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass ein wirksamer EU-Führerschein, welcher auch in Deutschland zu Fahrten berechtigt, nur dann vorliegt, wenn der Führerscheinerwerber seinen Wohnsitz hauptsächlich in das Land verlegt, in dem der Führerschein gemacht wird.
Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Aufenthalt von mehr als 180 Tagen mit entsprechendem Wohnsitzwechsel im EU-Ausland erforderlich ist, um dort eine wirksame Fahrerlaubnis zu erwerben.
Demnach sind sämtliche Führerscheine, welche im Rahmen eines „Urlaubs" im EU-Ausland gemacht werden, dann unwirksam, wenn hiermit Sperren, Fahrverbote o. ä., wie beispielsweise die Anordnung einer MPU umgangen werden sollen.
Sofern ein Verkehrsteilnehmer wiederum in Deutschland mit einer derartig unwirksamen Fahrerlaubnis erwischt wird, ergibt sich hier erneut eine strafbare Handlung gem. § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
nbsp
Rechtsanwalt Wulf