Nach langen und kalten Wintern zieht es viele nach draußen. Auf Balkonen und in Gärten wird die Grillsaison eröffnet.
Folgende Regeln sollte man beachten, damit es nicht zu Streitigkeiten in der Nachbarschaft kommt:
Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Nachbar nicht durch Rauch und Gerüche gestört wird. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, Nachbarn vor dem Grillen über eine entsprechende Party etc. zu informieren. Es gibt zwar keine gesetzliche Vorgabe, die die Zahl von Grillereignissen beschränkt, jedoch sollte man aus Gründen der Rücksichtnahme das Grillen entsprechend den Gepflogenheiten in der Nachbarschaft anpassen.
Außerdem sind die Ruhezeiten einzuhalten und zu respektieren und es ist wichtig, darauf zu achten, dass auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern aus Gründen des Brandschutzes nur Elektrogrills verwendet werden dürfen. Weiter ist zu beachten, dass das Grillen durch die Hausordnung verboten oder beschränkt sein kann.
Auch dies muss befolgt werden.
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Rechtsanwalt Kemmerich