Aktuelles

29.09.2015

Abgasskandal bei VW

Nachdem die US-Umweltbehörde EPA festgestellt hat, dass in den Vereinigten Staaten eine Vielzahl von Fahrzeugen des VW-Konzerns die vorgeschriebenen Diesel-Abgaswerte nicht einhalten, erreicht das Problem nunmehr auch Deutschland.

Der VW-Konzern hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass eine Vielzahl von Diesel-PKW betroffen sei, u.a. der Marke VW, Audi, Skoda und weiteren Fahrzeugen der Konzern-Familie.

Nach diversen Pressemitteilungen haben Kunden möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen den VW-Konzern, sofern sie derartige Fahrzeuge besitzen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt dürfte es allerdings schwer sein, etwaige Schadensersatzansprüche zu beziffern.

Grundsätzlich dürfte eine Manipulation der Motorsteuerungssoftware und der damit verbundenen erhöhten Abgaswerte im tatsächlichen Fahrbetrieb zwar einen haftungsrechtlichen Fehler im Sinne des Gesetzes darstellen, welcher grundsätzlich zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.

Jedoch dürfte den Kunden zum jetzigen Zeitpunkt der Nachweis eines konkreten Schadens eher schwer fallen.

Etwas Anderes gilt selbstverständlich dann, wenn betroffenen Fahrzeughaltern beispielsweise die aktuelle Umweltplakette entzogen wird und anhand des tatsächlich festgestellten Schadstoffausstoßes beispielsweise lediglich eine gelbe statt einer grünen Umweltplakette erteilt wird.

Dies hätte für die betroffenen Halter zur Folge, dass sie sich in den entsprechenden Umweltzonen mit ihrem Fahrzeug nicht mehr bewegen könnten.

Spätestens ab dem Eintritt dieser Schadensfolge wären sicherlich nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche auch bezifferbar.

Noch weiter geht die vereinzelt vertretene Meinung, dass möglicherweise sogar die gesamte Betriebserlaubnis für die betroffenen Fahrzeuge erlöschen könnte, was zur Folge hätte, dass die Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden müssten.

Um dieser desaströsen Entwicklung vorzubeugen, hat der Volkswagen-Konzern eine umfassende Nachbesserung der betroffenen PKW im Rahmen entsprechender Rückrufaktionen zugesichert.

Nach Durchführung der entsprechenden Maßnahmen steht allerdings zu befürchten, dass die betroffenen Fahrzeuge möglicherweise nicht mehr die Leistungen erreichen, die Kaufvertraglich versprochen wurden.

Auch in diesem Falle hätten die Kunden möglicherweise weitergehende Schadensersatzansprüche, so dass sich je nach Entwicklung der Sachlage eine anwaltliche Beratung in dieser Frage sicher lohnen dürfte.

Wir werden das Thema jedenfalls weiter im Auge behalten.

nbsp

Rechtsanwalt Wulf

 
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