Bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland hatte der deutsche Geschädigte in der Vergangenheit oft Schwierigkeiten, berechtigte Schadensersatzansprüche zu realisieren.
In der Vergangenheit reagierten ausländische Versicherungen oft nicht auf deutsche Anschreiben und es blieb dem Geschädigten nichts anderes übrig, als entweder seine Kasko-Versicherung für den Schaden in Anspruch zu nehmen oder aber kostenintensiv im Ausland zu klagen.
Seit geraumer Zeit gibt es allerdings auch die Möglichkeit, einen Unfallschaden, der sich im europäischen Ausland ereignet hat, über eine sogenannte Regulierungsstelle in Deutschland zu bearbeiten.
Hierbei ermittelt der Zentralhof der Versicherer als für Deutschland zuständige nationale Auskunftsstelle aufgrund des ihm bekanntgegebenen, ausländischen KFZ-Kennzeichens dessen Haftpflichtversicherung und teilt dem Geschädigten die für Deutschland zuständige Schadensregulierungsstelle mit.
Dieses deutsche Korrespondenzbüro der ausländischen Haftpflichtversicherung führt dann im Namen des ausländischen Versicherers die gesamte Regulierungskorrespondenz und zahlt auch Schadensersatzansprüche aus.
Zu beachten ist bei diesem Verfahren allerdings, dass im Gegensatz zur Regulierung eines Inlandsschadens im Hinblick auf die erforderliche Korrespondenz mit der Heimatversicherung mit einer Regulierungsdauer von durchschnittlich 6 Monaten bis zu einem Jahr zu rechnen ist.
Dies bedeutet, dass der Geschädigte möglicherweise lange auf sein Geld warten muss.
Sollte es nicht zu einer Regulierung berechtigter Ansprüche kommen, so kann der Geschädigte bei Auslandsunfällen auch in der Bundesrepublik Deutschland, konkret an seinem Wohnsitz klagen.
Auch dies ist durch eine EU-Richtlinie geregelt worden.
Das gesamte Verfahren ist allerdings recht kompliziert, so dass bei unverschuldeten Auslandsunfällen und einer nicht vorhandenen Kasko-Versicherung in jedem Fall anwaltlich Hilfe beansprucht werden sollte.
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Rechtsanwalt Wulf