Der Kopf schmerzt, die Nase läuft, der Hals tut weh und man stellt sich die Frage, ob man sich krankmelden muss, oder sollte man das noch hinauszögern?
Sollte keine fristgerechte Krankmeldung erfolgen, droht eine Abmahnung des Arbeitgebers.
Nach der gesetzlichen Bestimmung muss ein Arbeitnehmer seine Krankheit unverzüglich anzeigen.
Es ist empfehlenswert, dass schon vor dem normalen Arbeitsbeginn dem Arbeitgeber eine Mitteilung unterbreitet wird.
Es ist zwar keine exakte Uhrzeit vorgeschrieben, wann sich ein Arbeitnehmer krankmelden muss, da dies von der Art der Arbeit des jeweiligen Arbeitnehmers abhängig ist.
Die Krankmeldung darf keinesfalls hinausgezögert werden, da der Arbeitgeber nur so eine Chance hat, auf den krankheitsbedingten Ausfall zu reagieren und diesem zu begegnen.
Dies heißt, wer eigentlich um 08.00 Uhr anfängt zu arbeiten, sollte bis dahin auch seinen Arbeitgeber informiert haben und sich danach erst zum Arzt begeben und sich dort untersuchen zu lassen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
Die muss dann bei länger als 3 Tage andauernden Erkrankungen spätestens am 3. Tag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Es kann allerdings auch im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem 1. Tag beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss.
Es gilt also, je schneller man sich arbeitsunfähig meldet, umso besser ist dies für den gesamten Arbeitsablauf sowohl aus Arbeitgebersicht als auch aus Sicht des arbeitsunfähig Erkrankten als auch für die mitarbeitenden Kollegen.
Rechtsanwalt Kemmerich