Wenn durch einen Einkaufswagen auf einem Supermarktparkplatzgelände ein Schaden verursacht wird, stellt sich die Frage, welche Versicherung den Schaden begleicht.
Für die Beantwortung dieser Frage ist entscheidend, wie es zu dem Unfall durch den Einkaufswagen gekommen ist.@
Für sämtliche Schäden, die durch den Betrieb oder den Gebrauch eines KFZ beigebracht werden, ist die KFZ-Haftpflichtversicherung einstandspflichtig. Hierzu zählt u.a. das Be- und Entladen des KFZ.
Falls also ein Schaden beim Einladen von Waren in den Kofferraum geschieht, ist die KFZ-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Wenn allerdings durch den Einkaufswagen auf dem Weg zum Auto oder beim Zurückbringen zum Sammelort ein Schaden entsteht, dann steht dies nicht in unmittelbarem Zusammenhangmit dem Betrieb des Autos. In diesem Fall muss der Unfallverursacher zahlen, oder wenn er eine Privathaftpflichtversicherung hat, diese.
Es gibt allerdings auch Grenzfälle, wie z.B. der, wenn der Einkaufswagen beim Aufschließen des KFZ davonrollt und ein Schaden dadurch entsteht. In diesem Fall ist aber auch grundsätzlich davon auszugehen, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist.
Rechtsanwalt Kemmerich