Für Autobesitzer stellt sich die Frage, wer zahlt die Schäden an meinem Pkw, die zum Beispiel durch einen Sturm entstanden sind.
Schäden durch Dachziegel, die auf ein Auto herunterfallen oder andere Gegenstände, wie z. B. auch Bäume, die auf ein Fahrzeug aufschlagen, übernimmt die Teilkasko-Versicherung.
Dies setzt allerdings voraus, dass der Sturm mit mindestens der Windstärke 8 amtlich festgestellt worden sein muss.
Der Versicherungsnehmer wird in diesem Fall nicht hochgestuft, jedoch muss er seinen Selbstbehalt entrichten.
Bei Dachziegeln oder ähnlichen Baustoffen, die ein Fahrzeug beschädigen und einem Haus oder Grundstück zuzuordnen sind, stehen die Haus- und Grundbesitzer für Schäden am Auto ein.
Dies allerdings nur dann, wenn der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und z. B. das Dach nicht regelmäßig kontrolliert bzw. ordnungsgemäß unterhalten hat.
Sollte der Eigentümer in diesen Fällen nicht haften, springt wiederum die Teilkasko-Versicherung ein.
Für Überschwemmungen greift ebenfalls die Teilkasko-Versicherung, sofern ein Fahrzeug vor den Wassermassen aus der Straße nicht mehr rechtzeitig entfernt werden konnte.
Allerdings ist es anders, wenn der Autofahrer bewusst durch eine überflutete Straße fährt. Tritt dann Wasser in den Motorraum ein und verursacht einen größeren Schaden (Wasserschlag), tritt die Teilkasko-Versicherung nicht ein. In diesem Fall tritt höchstens die Vollkasko-Versicherung ein.
Für umgekippte Verkehrsschilder haften die Verantwortlichen, die das Schild aufgestellt haben. Dies können eine Baufirma oder eine Behörde oder auch Privatleute sein. Sodann, wenn diese wiederum Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.
Sind Sie nicht verantwortlich, zahlt wiederum nur die Teilkasko-Versicherung.
Wenn man dagegen selbst gegen einen umgestürzten Baum auffährt, der auf der Straße liegt, muss der Autofahrer den Schaden selber tragen, es sei denn, er hat eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen.
Auch bei einem Unfall durch starken Wind, wenn man z.B. von der Fahrspur gedrückt wird, zahlt in der Regel nur die Vollkaskoversicherung. Denn aufgrund eigener Fahrfehler zahlt die Teilkasko-Versicherung nicht.
Blitz- und Hagelschäden sind im Normalfall durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt.
Auch bei Aquaplaning-Fällen tritt nur dann eine Haftung ein, wenn eine Vollkasko-Versicherung besteht.
Rechtsanwalt Kemmerich
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