Die einen finden es toll, den derzeitigen Hype um so genannte E-Scooter (elektrische Tretroller), die anderen sehen der Entwicklung im Hinblick auf mögliche Unfallgefahren auf Straßen und Gehwegen eher mit Sorge entgegen.
Fest steht jedenfalls, dass in Deutschland derartige Vehikel wohl ab dem 15.06.2019 grundsätzlich zugelassen werden.
Hierbei gelten allerdings strenge gesetzliche Anforderungen und es besteht darüber hinaus, auch eine Versicherungspflicht vergleichbar derer für Mofas.
Umso erstaunlicher ist in diesem Zusammenhang, dass Warenhausketten und Elektromärkte derzeit teilweise E-Scooter anbieten, die beispielsweise bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren.
Nach den zu erwartenden, gesetzlichen Vorgaben werden E-Scooter auf deutschen Straßen nur zugelassen, die bauartbedingt bis maximal 20 km/h fahren dürfen.
Wer daher bereits jetzt ein Fahrzeug erwirbt, welches bauartbedingt schneller fährt, wird dies nicht auf der Straße nutzen können und es besteht bei einem entsprechenden Verstoß die Gefahr, für Schäden persönlich zu haften oder sich sogar strafbar zu machen, da auch die gesetzlich normierte Versicherungspflicht nicht erfüllt werden kann.
Es kann daher jedem potentiellen Interessenten derzeit nur geraten werden, sich zunächst ausführlich mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der E-Scooter vertraut zu machen und dann zu überlegen, ob die Anschaffung eines derartigen Geräts tatsächlich sinnvoll ist.
Rechtsanwalt Wulf