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25.10.2019

Wildunfall - Was ist zu beachten?

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes ereignen sich in Deutschland jährlich rund 200.000 Wildunfälle, somit eine nicht zu unterschätzende Zahl.

Grundsätzlich sollte man als Autofahrer nicht versuchen, einem auf der Straße befindlichen Wildtier auszuweichen.

Stattdessen sollte man scharf bremsen und ggfls. eine Kollision in Kauf nehmen.

Durch das Ausweichen entstehen in der Regel für den Fahrzeugführer höhere Gefahren für Leben und Gesundheit, wenn dieser beispielsweise in der Folge des Ausweichmanövers mit einem Baum oder einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert. Auch die Unfallregulierung gestaltet sich schwieriger, da das Vorhandensein eines Wildtieres im Zweifelsfalle nur durch zusätzliche Zeugen unter Beweis gestellt werden kann. Kommt es somit nach einem Ausweichmanöver zu einem Schaden am PKW, ohne dass das Wildtier angefahren wurde, so ist häufig nur eine vorhandene Vollkaskoversicherung verpflichtet, den Schaden auszugleichen.

Sollte es zu einer Kollision mit einem Wildtier kommen, wozu ausdrücklich nur Haarwild wie beispielsweise Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse oder Hasen zählen, so muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden und die Unfallstelle ist unverzüglich abzusichern.

In jedem Fall hat der Unfallverursacher die Polizei hinzuzuziehen und es empfiehlt sich zusätzlich, den für das Gebiet zuständigen Jäger zu informieren. Selbstberständlich muss der Unfallverursacher auch bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort bleiben. Keinesfalls darf Wild einfach ins Auto geladen und mitgenommen werden. Dadurch würde sich der Unfallverursacher sogar wegen Jagdwilderei strafbar machen.

Beim nachgewiesenen Schaden am Fahrzeug durch Wildtiere ist dann auch eine vorhandene Teilkaskoversicherung zum Schadenersatz verpflichtet.

Zu beachten ist auch, dass beispielsweise Vögel oder andere Kleintiere (bsp. Igel oder Eichhörnchen) nicht zum Wild gezählt werden. Kommt es daher beim Ausweichmanöver zu Gunsten eines Kleintieres zu einem Unfall, so tritt ebenfalls allenfalls eine Vollkaskoversicherung für den Schaden ein.

 

Rechtsanwalt Wulf

 

 
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