Bekanntlich ist derzeit überall zu hören, dass infolge der Corona-Pandemie das öffentliche Leben nahezu zum Stillstand gekommen ist.
Dies gilt leider auch weitgehend für die Justiz und die derzeit anhängigen Verfahren.
Dennoch ist allerdings zu beachten, dass wichtige Fristen weiterhin einzuhalten sind.
Wird einem Arbeitnehmer daher gekündigt, so muss trotz Verzögerung in der Bearbeitung bei den Arbeitsgerichten eine entsprechende Kündigungsschutzklage weiterhin binnen einer Frist von maximal drei Wochen beim Gericht erhoben werden.
Gleiches gilt auch für Widersprüche in verwaltungs- und sozialgerichtlichen Angelegenheiten und Einsprüche in Straf- und Bußgeldsachen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Ihnen unser Büro weiterhin mit kompetenter Beratung zur Seite steht. Wichtige und fristgebundene Angelegenheiten sollten keinesfalls aufgeschoben werden.
Es bietet sich derzeit beispielsweise an, Unterlagen vorab per E-Mail oder postalisch zu übersenden und Einzelheiten sodann anschließend im Rahmen eines Telefonats zu klären, damit der persönliche Kontakt auf das vorgeschriebene Minimum reduziert werden kann.
Rechtsanwalt Wulf