Einige essentielle Voraussetzungen sind zu beachten, damit eine Mieterhöhung bei einem Wohnraummietvertrag rechtmäßig ist.
Zunächst ist für eine wirksame Erhöhung der Miete die Schriftform einzuhalten.
Weiter darf kein Zeitmietvertrag mit Festmiete vereinbart sein.
Darüber hinaus darf eine Mieterhöhung entsprechend der Jahressperrfrist erstmals ein Jahr nach Einzug vorgenommen werden.
Darüber hinaus darf der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete geltend machen und die Miete darf innerhalb von drei Jahren allerhöchstens um insgesamt 20 % steigen.
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete wird im Übrigen auch nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Der Mieter ist allerdings zur Zustimmung verpflichtet, wenn die Erhöhung formal und inhaltlich korrekt ist.
Zur Überprüfung der Mieterhöhung hat er den Rest des Monats Zeit, in dem er die Mieterhöhung bekommen hat sowie die weiteren zwei nachfolgenden Monate.
Rechtsanwalt Stephan Kemmerich