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08.03.2012

„Jeder Punkt in Flensburg zählt“

„Jeder Punkt in Flensburg zählt“

(Dieser Beitrag erscheint auch in der Zeitschrift „BUS-Fahrt“ - Ausgabe 3/2012 vom 15.03.2012.
Die Zeitschriftenseite gibt es hier zum Download: „BUS-Fahrt“ - Ausgabe 3/2012 vom 15.03.2012)

Gerade für Berufskraftfahrer ist der Punktestand in Flensburg ständig im Auge zu behalten, da der Verlust des Führerscheins existenzbedrohend ist.

Nach derzeitiger Rechtslage wird der Führerschein bei Erreichen von 18 Punkten in Flensburg durch die Verwaltung entzogen. Es ist dann zur Wiedererlangung eine bestandene, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorzulegen. Problematisch ist, dass Punkte sich aufaddieren, wenn innerhalb der Verjährungsfrist von regelmäßig zwei Jahren neue hinzukommen. Hier plant das Verkehrsministerium zwar eine Novelle, nach welcher Punkte einheitlich verjähren sollen, entschieden ist bislang aber noch nichts.

Es ist daher empfehlenswert bei jedem Bußgeldverfahren, welches die Grenze einer bloßen Verwarnung von 35,00 EUR überschreitet, anwaltliche Hilfe zu Rate zu ziehen. Die Berechtigung eines zu erwartenden Bußgeldes kann nur der Anwalt durch Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte prüfen und dann die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln abwägen.

So ist beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitung stets eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob die zuständigen Mitarbeiter das Messgerät den Herstellervorgaben entsprechend kalibriert und aufgestellt haben. In der Praxis zeigt sich, dass bereits diese Grundregel nicht selten missachtet wird. Eine fehlerhafte Aufstellung und Einrichtung führt vor Gericht regelmäßig zu einem Verwertungsverbot mit der Folge, dass der Betroffene freigesprochen wird oder das Ordnungswidrigkeits-Verfahren zumindest eingestellt wird.

Problematisch ist auch die zunehmende Beteiligung von Privaten gerade im Bereich kommunaler Geschwindigkeitskontrollen. Es ist unbestritten, dass Polizeibeamte und Kommunen Geschwindigkeitskontrollen vornehmen können. Manche Kommunen bedienen sich neuerdings Dritten (Privatfirmen), die dann eigenständig Kontrollen für die Gemeinden durchführen. Diese neue Praxis wird von einigen Amtsgerichten als grundsätzlich unzulässig angesehen, da hoheitliches Handeln im Bereich der Verfolgung von Straf- und Ordnungswidrigkeiten nicht auf Private übertragen werden darf. Andere Gerichte fordern zumindest, dass zusätzlich ein Beamter an der Messung teilnimmt und diese überwacht.

In beiden Beispielsfällen kann aber nur der Anwalt überhaupt durch Einsichtnahmen in die Akte feststellen, ob Verfahrensfehler vorliegen oder Private an der Messung beteiligt waren.
In dem dann folgenden gerichtlichen Verfahren kann erfolgreich gegen das Bußgeld und vor allem die damit verbunden Punkte in Flensburg vorgegangen werden.


Rechtsanwalt Andreas Wulf

 
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