Der sogenannte Liebesbetrug oder zu neudeutsch „Love-Scamming“ verbreitet sich auch in NRW immer mehr.
Darunter versteht man grundsätzlich das Vorgaukeln einer persönlichen oder gar liebesähnlichen Beziehung eines Täters mit dem Ziel, vom Opfer nicht unerhebliche Geldbeträge zu erlangen.
Gerade durch die immer weiter ausufernde Nutzung der sozialen Medien wird der Liebesbetrug stark begünstigt, auch wenn nicht alle Fälle letztlich auf die Nutzung sozialer Medien zurückgeführt werden können.
In der Regel ist es allerdings so, dass über diverse Chat-Portale zunächst ein harmloser Kontakt mit dem potentiellen Opfern geknüpft wird. Dies geschieht regelmäßig unter Scheinidentitäten und ist häufig Bestandteil organisierter Kriminalität.
Nachdem erste Kontakte mit dem potentiellen Opfer aufgebaut worden sind, wird dem potentiellen Betrugsopfer danach vorgegaukelt, an seiner Person interessiert zu sein, was häufig durch die Ansprache persönlicher Probleme und Sorgen geschieht.
Sodann werden dem potentiellen Opfer häufiger Versprechungen gemacht bis hin zur Inaussichtstellung einer liebesähnlichen Beziehung.
Sobald es den im Kommunikationsfragen äußerst geschulten Tätern gelungen ist, in der vorbeschriebenen Form eine persönliche Beziehung zu ihrem Opfer aufzubauen, werden auch schnell Geldforderungen an das Opfer herangetragen.
Hierbei wird oft auf Notsituationen hingewiesen oder an das Mitleid des potentiellen Betrugsopfers appelliert. So benötigt beispielsweise die kranke Oma im Ausland eine Operation, die nicht von der Krankenkasse erstattet wird oder aber der Betrüger selbst verweist auf eine desolate Finanzsituation und gibt beispielsweise an, Geld zur Vermeidung einer Räumungsklage seiner Wohnung oder einer dringenden Autoreparatur zu benötigen.
In diesen Fällen werden die Opfer häufig dazu verleitet, nicht unerhebliche Geldbeträge an die professionellen Betrüger zu überweisen.
Da - wie bereits erwähnt- die Betrüger oft unter Scheinidentitäten handeln, ist es häufig im Nachhinein nahezu unmöglich, gezahlte Beträge zurückzuverlangen.
Es ist daher zwingend Folgendes zu beachten:
1. Überweisen Sie niemals an Fremde, die Sie beispielsweise nur aus dem Internet kennen, Geldbeträge.
2. Ist Ihnen die Person persönlich bekannt, so versuchen Sie die Identität rechtssicher durch Einsichtnahme in den Personalausweis festzustellen.
3. Sofern Sie sich doch dazu entschließen, Geldbeträge zu zahlen, sollten Sie in jedem Fall einen schriftlichen Darlehensvertrag abschließen mit der Vereinbarung, dass der gezahlte Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss.
4. Sollten Sie bereits auf einen Liebesbetrüger hereingefallen sein, so dokumentieren Sie den gesamten Schriftverkehr, Chat-Verlauf sowie weitere Korrespondenz und erstatten Sie bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige.
Danach empfiehlt es sich, einen Anwalt aufzusuchen, um zu prüfen, ob die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen möglich und aussichtsreich ist.
Rechtsanwalt Wulf