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17.08.2023

Cannabis-Legalisierung, was droht im Straßenverkehr?

Als ob es nichts Wichtigeres zu tun gäbe, beschäftigt sich die Bundesregierung sei geraumer Zeit mit der Frage der Cannabis-Legalisierung in Deutschland.

Geplant und aussichtsreich ist ein Gesetz, dass den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis pro Person über 18 Jahre straffrei lässt.

Die Abgabe von wirkstoffhaltigen Pflanzen soll in der Regel durch Vereine erfolgen, bei denen die entsprechenden Konsumenten Mitglieder werden müssen.

Was bedeutet die Freigabe von Cannabis nunmehr für den Straßenverkehr und die beteiligten Konsumenten?

Während bei Alkohol die Rechtslage klar und deutlich geregelt ist, gilt dies bislang für den Cannabis-Konsum nicht.

Vielmehr ist nach bisheriger Rechtsprechung der Führerschein bereits in Gefahr, wenn Cannabis-Konsum nur an der sogenannten Nachweisgrenze dem Betroffenen gegenüber nachgewiesen wird.

Diese Nachweisgrenze liegt bei 1 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter Blut) des Wirkstoffs THC.

Dies bedeutet, dass selbst nach dem Genuss nur einer einzigen Cannabis-Zigarette bereits für mehrere Stunden oder sogar Tage das Führen von Kraftfahrzeugen nicht möglich ist und bei einer Kontrolle der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

In der Regel steigt der THC-Wert im Blut nach dem Konsum nur einer einzigen Cannabis-Zigarette auf rund 200 ng/ml an und sinkt dann langsam nach Stunden auf unter 15 ng/ml.

Bei Dauerkonsumenten ist darüber hinaus zu beachten, dass der THC-Gehalt im Blut ein sogenanntes Depot bildet und dann kaum noch vollständig abgebaut wird.

Es ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt allen Konsumenten und Personen, die zukünftig einen Cannabis-Konsum in Betracht ziehen zu raten, danach keinesfalls Kraftfahrzeuge zu bewegen.

Generell sollte der Gesetzgeber auch hier bestimmte Mindestgrenzwerte einführen.
Dies ist allerdings bislang nicht in Planung.

Betroffene sollten sich dennoch bei einem Führerscheinentzug an einen für Straf- und Bußgeldangelegenheiten qualifizierten Anwalt wenden.

 

Rechtsanwalt Wulf

 
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