Aktuelles

17.11.2023

Mindestlohn steigt ab dem 1.1.2024

Der Bundestag hat beschlossen, dass der gesetzlich festgelegte Mindestlohn mit Wirkung zum 01.01.2024 von 12,00 EUR pro Stunde auf nunmehr 12,41 EUR brutto pro Stunde angehoben wird.

Der Mindestlohn ist grundsätzlich allen Beschäftigten zu zahlen, somit nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sondern auch Mini-Jobbern und Personen, die lediglich in Privathaushalten beispielsweise als Putzhilfe oder ähnliches arbeiten.

Durch die Anhebung des Mindestlohns verschiebt sich auch die maximale Verdienstmöglichkeit des Mini-Jobs von 520,00 EUR auf nunmehr 538,00 EUR brutto monatlich. Die Jahresverdienstgrenze beträgt somit 6.456,00 EUR.

Abschließend ist noch grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf, auch nicht durch eine Sondervereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Ausnahmen gibt es nur bei der Entlohnung von Auszubildenden und Praktikanten.

 

Rechtsanwalt Wulf

 
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