Wir haben an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass ja neuerdings auf Wunsch des SPD-geführten Gesundheitsministeriums das Kiffen in Deutschland legal ist.
Dies hat natürlich Einfluss auf diverse Lebensbereiche.
Ungeregelt war bislang der Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum und dem Straßenverkehr. Hier wurde seit geraumer Zeit an einer klaren gesetzlichen Richtlinie für polizeiliche Kontrollen und Sanktionierungen gearbeitet.
Nunmehr ist am 22.08.2024 der neue THC-Grenzwert in Kraft getreten.
Demnach dürfen Autofahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen maximal einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blut THC-Wirkstoff haben.
Sollte dieser Wert überschritten werden, wird dies mit einer Geldstrafe von 500,00 EUR und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Dies gilt übrigens auch bei einem Alkoholwert über 0,5 Promille.
Sollte Mischkonsum beispielsweise mit Alkohol vorliegen, so erhöht sich die Geldstrafe unmittelbar auf 1.000,00 EUR.
Für Fahranfänger bis 21 Jahren und Menschen in der Probezeit gilt dagegen ein vollständiges Cannabis-Verbot beim Führen von Kraftfahrzeugen.
Wird hiergegen verstoßen, so drohen in der Regel Geldbußen von mindestens 250,00 EUR.
Grundsätzlich ist die Neuregelung zu begrüßen, da sie nunmehr Rechtssicherheit schafft.
Cannabis-Konsumenten sollten sich allerdings nicht in Sicherheit wiegen, da der nunmehr festgelegte Grenzwert von 3,5 ng/ml Blut außerordentlich niedrig ist und schon beim Konsum absolut geringfügiger Mengen erreicht wird.
Es sollte daher nach wie vor die Regel gelten, dass nach Drogenkonsum generell auf das Führen von Kraftfahrzeugen verzichtet werden muss.
gez. Rechtsanwalt Wulf