Es beginnt nunmehr wieder die kalte und dunkle Jahreszeit, so dass jeder Fahrzeughalter sein Kraftfahrzeug winterfest machen sollte.
Dazu gehört grundsätzlich die Überprüfung der Beleuchtung, die Kontrolle ausreichenden Frostschutzmittels im Kühler und der Waschanlage sowie die Kontrolle des Reifendrucks, da in der Regel an kalten Tagen der Reifendruck sinkt.
Bei diesem Check sollte auch grundsätzlich überprüft werden, ob das Fahrzeug noch ordnungsgemäß ausgestattet ist.
Dabei ist das Mitführen der folgenden Gegenstände in Deutschland verpflichtend und ein Verstoß bußgeldbelegt.
1. Verbandskasten
Alle Autofahrer müssen in Deutschland einen Verbandskasten im Auto mitführen, welcher auch nicht abgelaufen sein darf.
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde zudem eingeführt, dass im Verbandskasten zwei Schutzmasken vorhanden sein müssen. Diese Regelung ist aufrechterhalten geblieben.
2. Warndreieck
Jeder Fahrzeugführer muss ein reflektierendes Warndreieck dabei haben, welches bei einem Unfall oder einer Panne aufgestellt werden muss.
Die Aufstellung ist abhängig von der Geschwindigkeit des Verkehrs und der Straße (beispielsweise Kurve).
Auf der Landstraße oder auf Autobahnen sollte das Warndreieck rund 150 Meter vor der Gefahrenstelle platziert werden.
Motorräder und andere Zweiräder benötigen im Übrigen kein Warndreieck.
3. Führerschein und Fahrzeugpapiere
Grundsätzlich ist jeder Fahrzeugführer auch verpflichtet, seinen Führerschein und die für das Fahrzeug erforderlichen Fahrzeugscheine im Original mitzuführen.
Dies gilt ausdrücklich nicht für den Fahrzeugbrief, der anderweitig und sicher verwahrt werden sollte.
4. Warnwesten
Auch in Deutschland gilt, wie in den anderen meisten europäischen Ländern, eine sogenannte Warnwestenpflicht. Dabei ist es in Deutschland nur erforderlich eine Warnweste mitzuführen. Es wird natürlich empfohlen, für jeden Mitfahrer eine separate Weste mitzuführen,
was in den meisten anderen EU-Ländern auch Vorschrift ist.
Hier sollte man sich bei einer Fahrt ins Ausland entsprechend informieren, da auch diese Verpflichtung überall mit Bußgeldern belegt ist. Ein Verstoß in Deutschland kostet beispielsweise 15,00 EUR.
Andere Gegenstände wie beispielsweise ein Ersatzreifen oder Ersatzlampen sind in Deutschland nicht verpflichtend vorgeschrieben. Im EU-Ausland gelten allerdings teilweise abweichende Regelungen.
gez. Rechtsanwalt Wulf