Auf die Bedeutung der Flensburger-Punktekartei gerade für Berufskraftfahrer hatten wir in unserem Beitrag "Jeder Punkt in Flensburg zählt" am 01.03.2012 bereits hingewiesen.
Auch hatten wir dort bereits erwähnt, daß eine Novelle des Punktesystems geplant ist.
Wir wollen an dieser Stelle nun einige bekanntgewordene Einzelheiten der für das Jahr 2013 geplanten Reform zusammenfassen, wobei nicht feststeht, dass das Gesetzesvorhaben auch tatsächlich in der jetzt vorliegenden Form umgesetzt wird:
Generell soll die Reform bewirken, dass sich in der Punktevergabe besser als bisher widerspiegelt, wie gefährdend für andere Verkehrsteilnehmer ein Verstoß ist.
So soll z.B. für das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette - bisher ein Punkt - künftig keinerlei Eintragung mehr erfolgen, da hiermit keine Gefährdung für andere verbunden ist.
Bisher wurde der Führerschein bei Erreichen von 18 Punkten entzogen.
Diese Punktegrenze soll zukünftig auf nur 8 Punkte abgesenkt werden.
Im Gegenzug wird die Punktebewertung allerdings verändert, soll für einige Verstöße sogar herabgesetzt werden oder ganz wegfallen (obiges Beispiel der Umweltzone).
Es gibt generell pro Verstoß zukünftig einen oder zwei Punkte, während bei schwerwiegenden Verstößen bisher bis zu 7 Punkten pro Verstoß anfallen konnten. Die Abstufung bzgl. der einzelnen Delikte wird also verringert.
Ein Beispiel:
Bei einem Rotlichtverstoß ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gilt bisher, soweit die Ampel erst maximal 1 Sekunde vor dem Überfahren der Ampel auf rot gesprungen war, daß neben einem Bußgeld von 90,00 EUR 3 Punkte verhängt wurden.
Zukünftig wird - bei gleichbleibendem Bußgeld - für einen solchen Verstoß nur noch 1 Punkt fällig.
Anders ausgedrückt: Man kann sich nun 8 solcher Rotlichtverstöße bis zum Führerscheinentzug "leisten", während vorher schon 6 derartige Verstöße ausreichend waren.
Ein Gegenbeispiel:
Beim Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt fällt weiterhin 1 Punkt - und auch weiterhin ein Bußgeld von 40,00 EUR - an.
Der Führerschein wird nach der Reform also bereits bei 8maligem derartigem Verstoß entzogen, während dies früher erst nach 18 Mal der Fall gewesen wäre.
Ob die geplante Reform für Autofahrer also von Vor- oder Nachteil ist, hängt ganz davon ab, um welche Verstöße es geht.
In jedem Fall von Vorteil ist, dass eine einheitliche Verjährungsregelung geplant ist, die das bisherige, sehr unübersichtliche, Verfahren ersetzen soll:
Bisher war es so, daß neu hinzugetretene Punkte dazu führen konnten, daß sich die Verjährung für "alte" Punkte verlängerte. Dies wurde zu Recht als unübersichtlich und kaum nachvollziehbar kritisiert.
Zukünftig verjähren die einzelnen eingetragenen Punkte für bestimmte Verstöße jeweils gesondert, unabhängig davon, ob und wann weitere Punkte hinzutreten.
Verstöße, die einen Punkt nach sich ziehen, haben zukünftig eine Verjährungsfrist/Löschungsfrist von 2 ½ Jahren.
Verstöße, die einen Eintrag von 2 Punkten nach sich ziehen, bleiben 5 Jahre bestehen.
Bei Straftaten wie beispielsweise der Nötigung im Straßenverkehr wird die Tilgungsfrist allerdings von bisher 5 auf 10 Jahre erhöht.
Berechnungsbeispiel:
Zukünftig würde gelten: hat man am Steuer telefoniert und es wurde hierfür 1 Punkt eingetragen, gilt für diesen eine Verjährungsfrist/Löschungsfrist von 2 ½ Jahren ab Eintragung.
Tritt nun zwei Jahre später beispielsweise ein Rotlichtverstoß hinzu, verursacht dieser zwar einen weiteren Punkt.
An der Löschungsfrist von 2 ½ Jahren für das Telefonieren am Steuer ändert sich aber nichts. Dieser zuerst eingetragene Punkt wird also ein halbes Jahr später gelöscht.
Der – neuere - Punkt aus dem Rotlichtverstoß verjährt gesondert und hat ab dem Zeitpunkt der Löschung des ersten Punktes aus unserem Beispiel also noch zwei Jahre Bestand.
Ein Nachteil der Reform wird sein, dass ein Punkteabbau durch freiwillige Schulungen zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Die Löschung wird also nur nach den oben erläuterten starren Fristen erfolgen.
Die bestehenden Punkte sollen übrigens durch die Reform nicht etwa wegfallen, sondern werden viel mehr auf das neue System "umgerechnet".
Unter folgendem link finden Sie eine Broschüre des Bundesverkehrsministeriums zur geplanten Reform zum Download:
Broschüre des BMVBS
Wir werden zu gegebener Zeit über weitere Einzelheiten der geplanten Reform berichten.
Rechtsanwalt Felix Finsterer