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16.01.2026

Nachtrag zum Thema Meinungsfreiheit (Artikel vom 10.04.2025)

Am 10.04.2025 hatten wir über ein Urteil des Amtsgerichts Bamberg berichtet, durch das der Chefredakteur der Zeitung „Deutschland Kurier“ wegen Verleumdung und Majestätsbeleidigung zu einer Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden ist.

Konkret ging es in dem Fall darum, dass die Zeitung eine Karikatur bzw. ein Foto von der ehemaligen Innenministerin Faeser veröffentlicht hatte, die ein Schild vor sich trug mit dem Inhalt „Ich hasse die Meinungsfreiheit“.

Wie bereits dargelegt, wurde der verantwortliche Chefredakteur hierfür durch das Amtsgericht Bamberg zu einer erheblichen Strafe verurteilt.

Diese Strafe wurde nun vom Landgericht Bamberg in der Berufungsinstanz aufgehoben und der Chefredakteur freigesprochen. Erstaunlich war, dass auch die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Freispruch beantragt hatte und die Auffassung vertrat, dass die Satire im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit als noch zulässige Machtkritik an der ehemaligen Bundesministerin anzusehen sei.

Damit ist eine Fehlentscheidung richtig gestellt.

Es ist allerdings bedauerlich, dass häufig erst in höheren Instanzen wichtige, rechtstaatliche Korrekturen vorgenommen werden.

 

gez. Rechtsanwalt Wulf

 

 

 
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