Aktuelles

10.07.2026

Wichtige Änderungen im Bußgeldrecht

Mit Wirkung zum 01.07.2026 sind einige, wichtige Änderungen im Straßenverkehrsgesetz in Kraft getreten.

Zunächst verlängert sich die Verjährungsfrist für die Zustellung des Bußgeldbescheides von 3 auf 6 Monate.

Früher war es ja so, dass nach einem Geschwindigkeitsverstoß beispielsweise der Bußgeldbescheid innerhalb von 3 Monaten erstellt werden musste. Diese Frist ist nun auf 6 Monate verlängert worden, bevor sich der Betroffene auf die Verjährung berufen kann.

Darüber hinaus ist der sogenannte „Punktehandel“ nun ausdrücklich unter Strafe gestellt. Bisher war es relativ leicht möglich, im Falle der Verhängung von Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei einfach einen Dritten dazu zu bewegen, sich als Verkehrssünder gegenüber der Behörde darzustellen und die Punkte auf sich zu nehmen. Teilweise wurde dies sogar durch qualifizierte Agenturen kommerziell betrieben.

Letztendlich gibt es auch Neuerungen bei der Ahndung von Parkverstößen.

Dort sind ab sofort sogenannte Scan-Cars im Einsatz, die Parksünder mit speziellen Kameras erwischen. Diese Möglichkeit versetzt die Kommunen natürlich in die Lage, Parkverstöße viel schneller und umfassender zu ahnden als mit herkömmlichen Ordnungskräften.

 

gez. Rechtsanwalt Wulf

 

 

 
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