Aktuelles

27.08.2013

Ferienzeit, Arbeitszeit für Kinder und Jugendliche

In den Ferien dürfen Kinder ab 13 Jahren täglich bis zu 2 Stunden in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr arbeiten.
Erforderlich ist allerdings die Zustimmung der Eltern und es darf nur eine leichte Beschäftigung vorgenommen werden.
15- bis 17-jährige Jugendliche dürfen in den Ferien über das Jahr verteilt höchstens 4 Wochen arbeiten, wenn sie noch schulpflichtig sind.
Gefährliche oder schwere körperliche Arbeiten sind nicht gestattet und außerdem dürfen sie nicht länger als 8 Stunden am Tag sowie 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitszeit darf nur zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen. Außerdem müssen Pausenzeiten eingehalten werden, ab viereinhalb Stunden mindestens 30 Minuten, ab 6 Stunden mindestens 60 Minuten.
Erst ab einem Monatslohn von 896,00 EUR werden Abgaben, wie Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Empfehlenswert ist trotzdem eine Lohnsteuerkarte abzugeben.

Rechtsanwalt Stephan Kemmerich

 
Design und Webservice by bense.com | Impressum | Sitemap | Suche | Datenschutz