Diverse Medien berichteten bereits:
Unser Mandant benutzt für sein vor zwei Jahren gegründetes Orthopädietechnikfachgeschäft drei Firmenfahrräder, die er mit Werbeaufdrucken versehen hat.
Er holt und bringt mit diesen Rädern Waren innerhalb des Stadtgebietes zu seinen Kunden.
Aus heiterem Himmel erhielt er von der Stadt vor ein paar Tagen die telefonische Mitteilung, dass er diese Fahrräder im öffentlichen Raum maximal 30 Minuten abstellen darf. Für jeden Verstoß wurden ihm Bußgelder in Höhe von 500,00 EUR angedroht.
Bei der derzeitigen Nutzung seiner Fahrräder würden unserem Mandanten schnell Bußgelder in Höhe von 5.000,00 EUR bis 6.000,00 EUR täglich drohen.
Aufgrund dessen hat Frank Küper unsere Kollegin Darina Finsterer nunmehr um Hilfe gebeten.
Die Stadt Krefeld steht offensichtlich auf dem Standpunkt, dass es sich bei den Fahrrädern um Werbeanlagen handelt und beruft sich auf eine diesbezügliche städtische Satzung.
Dagegen spricht aber bereits, dass Werbeanlagen nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften nur dann vorliegen, wenn es sich um ortsfeste Anlagen handelt.
Die RP berichtete bereits am 01.04.14 umfassend und Welle Niederrhein berichtete heute Vormittag ebenfalls über diesen Fall. RTL West sendet morgen Abend einen Bericht zwischen 18 und 19 Uhr.
Wir halten Sie über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden.
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