Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer erwartet für seine erbrachten Leistungen natürlich nicht nur (gute) Bezahlung, sondern auch die Achtung der ihm zustehenden Rechte. Diese Rechte sowie Pflichten werden in einem Arbeitsvertrag festgehalten. Genau diese Schriftstücke sind es, die oft zu Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien (Arbeitgeber / Arbeitnehmer) führen.
Dr. Dohr & Kollegen vertritt sowohl Mandanten der Arbeitnehmerseite als auch der Arbeitgeberseite - nicht nur im bereits eingetretenen Konfliktfall, sondern auch im Vorfeld - beratend und begleitend.
Schon im Vorfeld können unsere Rechtsanwälte tätig werden. Ein wichtiger Aspekt vor Abschluss eines Arbeitsverhältnisses ist beispielsweise die Gestaltung bzw. Prüfung von Arbeitsverträgen. So können diese von vornherein rechtssicher aufgesetzt werden.
Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen kümmern wir uns um die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen aus Arbeitsverträgen. Unser Fokus liegt insbesondere auf der Durchsetzung von Gehalts- und Lohnansprüchen bzw. Lohnersatzleistungen, Urlaub und Arbeitszeugnissen.
Nicht immer muss die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund von Streitigkeiten o. ä. zustande kommen. Manches Mal sucht ein Arbeitnehmer auch lediglich neue Herausforderungen. Verläuft die Trennung der beiden Vertragsparteien jedoch weniger rosig, ist die Einholung von anwaltlichem Rat sinnvoll. Insbesondere bei Fragen der Kündigung muss genau geprüft werden, ob alle rechtlichen Vorgaben erfüllt wurden.
Auch bei weiteren Problemfällen aus dem Arbeitsrecht können die Krefelder Rechtsanwälte effiziente Hilfestellung leisten. Beispielsweise Beratung und Vertretung bei befristeten Arbeitsverhältnissen, Berufsausbildung, Elternzeit, Schwerbehinderung, Insolvenz des Arbeitgebers etc.