Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Krefeld

Das Strafrecht sanktioniert Handlungen, die durch Gesetze mit Strafe belegt sind. Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird dem Strafrecht zugeordnet, da es die gleichen Methoden und Verfahrensweisen einsetzt.

Mit besonders großer Erfahrung und hoher Fachkenntnis in diesem Bereich beraten und vertreten wir Sie beispielsweise bei:

Strafverfahren:

  • Körperverletzung
  • Vermögensdelikte
  • Alkohol- und Drogendelikte
  • Verkehrsdelikte (z. B. Unfallflucht / Trunkenheitsfahrt)
  • etc.

Bußgeldsachen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Alkohol am Steuer
  • Abstandsverstöße
  • Führerscheinentzug
  • etc.

Das Strafrecht umfasst die gesamte Bandbreite des nach dem Strafgesetzbuch (StGB) mit Strafe belegten Verhaltens.

Dies beginnt bei Fällen leichter Kriminalität, wie beispielsweise der Beleidigung oder Verleumdung, reicht über Delikte mittlerer Kriminalität, wie z.B. Körperverletzungsdelikte oder Vermögensdelikte (Betrug / Veruntreuung / Unterschlagung) bis hin zu schwerer Kriminalität, Tötungsdelikten (Mord / Totschlag) etc.

Bei jedem Ermittlungsverfahren ist dem Betroffenen unabhängig von der Schwere der vorgeworfenen Tat dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig und unmittelbar nach Erhalt einer polizeilichen oder richterlichen Vorladung mit einem Anwalt ins Benehmen zu setzen, damit dieser am Anfang des Ermittlungsverfahrens frühzeitig Akteneinsicht nehmen kann.

So kann bereits im Frühstadium auf die Staatsanwaltschaft eingewirkt werden, so dass es in vielen Fällen zu einer Verfahrenseinstellung kommt und so ein kostenintensives, gerichtliches Hauptverfahren vermieden werden kann.

Steuerstrafrecht

Das Strafrecht überschneidet sich mit sehr vielen anderen Rechtsgebieten. So kann es schnell passieren, dass bestimmte Handlungen in unterschiedlichsten Situationen durch entsprechende Sanktionen geahndet werden. Das Steuerstrafrecht stellt eine sehr zentrale Komponente des Strafrechts dar, da nicht nur Unternehmen, sondern teils auch Privatpersonen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Schnell kommt hierbei der Begriff der Steuerhinterziehung ins Spiel. Spätestens wenn Betroffene sich mit der Steuerfahndung konfrontiert sehen, ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden!

Betäubungsmittelstrafrecht

Auch wer sich mit dem Vorwurf des Anbaus, Handelns oder der Durchfuhr von Betäubungsmitteln (Drogen) konfrontiert sieht, sollte umgehend einen Strafverteidiger beauftragen. Abhängig von Wirkstoff und Menge kann das Strafmaß sehr unterschiedlich ausfallen. Weiterhin muss berücksichtigt werden, ob der genannte Wirkstoff zum Tatzeitpunkt überhaupt schon in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes geführt wurde. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf!

Ordnungswidrigkeitenrecht

Der Begriff Ordnungswidrigkeiten ist vielen vor allem aus dem Bereich der Straßenverkehrsordnung geläufig. Als Ordnungswidrigkeit werden gemeinhin nur geringfügige Verstöße beschrieben (z. B. nur leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen). Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten, je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit können auch Konsequenzen wie der Führerscheinentzug folgen. Mit gezielter Verteidigung im Vorverfahren kann hier effektiv entgegen gewirkt werden.

 
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