Eherecht und Familienrecht
Nichts ist persönlicher als Angelegenheiten aus Partnerschaft und Familie. Umso wichtiger, dass die anwaltliche Betreuung bei Problemen in einer Beziehung nicht nur die sachlichen Aspekte berücksichtigt, sondern auch mit der häufig emotional schwierigen Situation richtig umgeht.
Trennung und Scheidung stellen sicherlich die emotional am stärksten zehrenden Themenbereiche dar. Wenn ein (junges) Paar frisch vermählt ist, will sicher keiner der beiden über eine Trennung oder Scheidung nachdenken. Aber oftmals entwickeln sich Dinge anders, als zunächst gedacht und mitunter leben sich manche Menschen wieder auseinander. In solchen besonders schwierigen Lebensphasen möchten wir Ihnen beistehen.
Um solche Lebensumstände schon im Voraus möglichst zu entschärfen, können unsere Rechtsanwälte bereits beim Aufsetzen eines Ehevertrags unterstützen. Wenn in diesem beispielsweise schon Regelungen bzgl. Gütertrennung oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden, kann eine spätere Scheidung sehr viel weniger belastend durchgeführt werden.
Kinder stellen bei familienrechtlichen Angelegenheiten noch einmal eine besondere Herausforderung dar. Oft gehen diese aus einer Ehe hervor oder werden von einem der Ehepartner mit aufgenommen. Kritisch wird es vor allem bei Scheidungen.
Gerade junge, noch heranwachsende Kinder sollten in einem möglichst intakten Familienverhältnis aufwachsen. Unsere Rechtsanwälte werden alles daran setzen, dass Regelungen des Sorgerechts und Umgangsrechts zum Wohle der Kinder getroffen werden. Im Idealfall sollte trotz Scheidung eine Beziehung zu beiden Elternteilen bestehen bleiben.
Ein weiterer Aspekt, der im Zuge einer Scheidung relevant wird, ist die Frage nach dem Unterhalt.
Unterschieden wird hierbei zwischen dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt und dem Elternunterhalt. Wobei die ersten beiden in aller Regel mehr von Relevanz sind. Bis Kinder ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen haben, steht ihnen Kindesunterhalt zu. Der Ehegatte, bei dem das Kind nicht regelmäßig lebt, hat für diese Unterhaltszahlung aufzukommen, während der andere sich um die Betreuung des Kindes kümmert. Zu allen Belangen rund um Unterhaltszahlungen stehen wir in unserer Krefelder Kanzlei zur Seite.