Telekommunikationsrecht
Eine gesetzliche Definition für Telekommunikationsrecht existiert nicht, jedoch fallen vor allem die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes darunter. Damit umfasst dieses Rechtsgebiet sämtliche Arten der Telekommunikation, z. B. Festnetz-, Mobil-, und Internettelefonie, Nutzung von Internetzugängen, Versand / Abonnements von SMS-Diensten, etc. Es geht im Wesentlichen um die Regelung der Informationsübertragung ohne den Inhalt zu betrachten. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei unterstützen Sie kompetent.
Anspruchsteller beispielsweise bei:
Anspruchsgegner beispielsweise bei:
Neben juristischem Verständnis ist auch technisches Verständnis von Nöten. Ohne das Wissen von der Technik, kann ein Rechtsanwalt nur schwerlich sinnige und rechtssichere Verträge aufsetzen, geschweige denn die Gesetzmäßigkeit derselben prüfen. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind durch praktische Erfahrung und entsprechende Fortbildungen in der Lage, sowohl bei Verfahren gegen Telekommunikationsbetreiber, als auch gegen Kunden aktiv zu werden.
Zwar passiert es oft, dass Menschen bei Vertragsabschlüssen nicht alles lesen (gerne auch bei AGB), doch spätestens in Problemfällen können ungültige Klauseln ans Licht kommen. Was passiert, wenn der Kunde durch technische Störungen wochenlang weder Internet noch Telefon hat? Gibt es einen Entstörungsdienst und hat dieser schon gehandelt? Gibt es klare Regelungen bzgl. Vertragsverlängerungen? Unsere Rechtsanwälte prüfen die Verträge auf ihre Rechtssicherheit, sodass Sie als Betreiber eines Telekommunikationsunternehmens später nicht mit eventuellen Rechtsstreits konfrontiert werden.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie als Endkunden bei organisatorischen Belangen, wie u. a. der Portierung von Rufnummern oder auch der Beantragung eines Telefonanschlusses. Darüber hinaus sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Ärger mit fehlerhaften Abrechnungen Ihres Telekommunikationsunternehmens haben. Weiterhin helfen wir Ihnen, wenn Sie sich aus einem bestehenden Vertrag lösen möchten.