Straßenverkehrs- und Unfallrecht

Straßenverkehrsrecht und Unfallrecht Krefeld

Nichts zu tun, kann insbesondere im Straßenverkehr dem „Nicht-Handelnden“ teuer zu stehen kommen. Kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden haben die Unfallbeteiligten die Unfallstelle zu sichern, Erste Hilfe zu leisten und ggf. auch den Notdienst zu informieren. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, macht sich strafbar.

Die Teilnahme am Straßenverkehr

Mobil sein, Ziele erreichen, als Fußgänger, Radfahrer, am Steuer eines Pkw. Doch die Teilnahme am Straßenverkehr birgt auch viele Gefahren- und Konfliktpotentiale. Mitunter wird es nötig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Rechtsanwälte Dr. Dohr & Kollegen aus Krefeld stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Sollten Sie betroffen sein - als Geschädigter oder als Verursacher, können Sie auf unsere langjährige Erfahrung zählen. Wir beraten und vertreten Sie bei allen Belangen rund ums Verkehrsrecht.

Regulierung von Unfallschäden - Nur mit dem Rechtsanwalt

Die Regulierung von Unfallschäden dürfte wohl das zentrale Thema im Verkehrsrecht darstellen. Insbesondere auf den Unfallverursacher kommt eine Menge Arbeit zu. Das schließt die Korrespondenz mit den Unfallbeteiligten bzw. deren Versicherungen genauso ein, wie auch die Frage bzgl. Schmerzensgeldzahlungen bei Personenschäden. Damit Betroffenen diese Angelegenheit nicht „über den Kopf wächst“, sollten sie schnellstmöglich Kontakt zu unseren Rechtsanwälten aufnehmen.

  • Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld
  • Kaskoschäden
  • etc.

Ermittlungsverfahren und Bußgeldangelegenheiten

Wer sich durch entsprechendes Verhalten im Straßenverkehr strafbar macht, kommt mit dem Verkehrsstrafrecht in Berührung. Je nach Ausmaß des „Fehlverhaltens“ können Ermittlungsverfahren und Bußgeldbescheide folgen. Im schlimmsten Fall muss auch mit Führerscheinentzug oder sogar einem Fahrverbot gerechnet werden. Bevor Betroffenen sich „um Kopf und Kragen reden“, sollten sie umgehend einen Termin mit unseren Rechtsanwälten vereinbaren. Je nach vorliegender Situation ist ein taktisches Feingespür nötig, was nur ein Anwalt mit der nötigen Erfahrung aufweisen kann.

  • Verkehrsunfallflucht
  • Trunkenheitsfahrten
  • Führerscheinentzug
  • etc.

Straßenverkehrsrecht / Ordnungswidrigkeiten und Fußgänger

Auch Fußgänger sind Teilnehmer des Straßenverkehrs und haben sich an die Vorgaben der StVO zu halten. Schon das Überqueren der Straße bei Rot leuchtender Fußgängerampel kann ein Bußgeld zur Folge haben. Da es bei Fußgängern oftmals nur um kleine Verstöße geht, kommt das Ordnungswidrigkeitenrecht zum Tragen.

 
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