Aktuelles

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Die Kosten eines Zivilprozesses können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat damit seine Rechtsprechnung, die dies nur in engen Ausnahmefällen zuließ, geändert.

Im Zusammenhang mit der Trennung/Scheidung von Eheleuten stellt sich häufig das Problem, ob und inwieweit das Scheidungsverfahren sich auf ein bestehendes Mietverhältnis auswirkt.

 
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