Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11)[nbsp]verweist Rechtsstreit an Oberlandesgericht zurück.
Seit Freitag, 13. April fährt das erste[nbsp]„Krefelder Kanzlei Dr. Dohr [&] Kollegen Taxi“[nbsp]durch Krefeld.
Diesmal aus der Automobilbranche: Geschäftsführer Stefan Hellinger von Auto-Hellinger [&] Co. GmbH über die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei:[nbsp]Referenz zum Download
Hinweis auf Makler-Courtage in Exposé und AGB des Maklers genügt gegenüber Käufer nicht für Vereinbarung einer Provision.
Bisher verwendete Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale sind jedenfalls wettbewerbsrechtlich nicht zulässig.