Das OLG Bamberg hat mit seinem Urteil vom 20.06.2012 (3 U 236/11) die Rechte des Versicherungsnehmers einer Rechtschutzversicherung gestärkt.
Das Urteil schafft endlich Klarheit, nachdem diese Frage von den verschiedenen Instanzgerichten bisher nicht einheitlich beantwortet wurde. Zum Teil wurden nur kürzere Laufzeiten für zulässig erachtet.
Eine vorgenommene Mietminderung kann für Mieter schwerwiegende Folgen haben, wenn sie sich später als ungerechtfertigt herausstellt.
Das Landgericht Heidelberg hat sich mit den Anforderungen an Einwendungen von Mobilfunkkunden gegen ihre Rechnungen im Hinblick auf § 45 i TKG (Telekommunikationsgesetz) auseinandergesetzt.
Ist dem Kunden eines Fitness-Studios bereits bei Vertragsschluss bekannt, dass er aufgrund einer Erkrankung die Angebote des Studios nicht würde nutzen können, besteht kein Sonderkündigungsrecht.