Der Landtag von NRW hat die sog. Rauchwarnmelderpflicht beschlossen, welche zum 01. April in Kraft getreten ist.
Wahrheitsgrundsatz [nbsp]bzgl. der ausgeübten Tätigkeit hat im Zeugnis hohe Bedeutung -[nbsp]Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 15.02.2013, Az.: 6 Sa 468/12
Reiseveranstalter sind nicht dazu verpflichtet, Reisenden ein gefahrloses Schwimmen im Meer zu ermöglichen.
Mit Wirkung zum 01. April 2013 wurde die Bußgeldkatalogverordnung dahingehend geändert, dass insbesondere für Parkzeitüberschreitungen sowie für fehlerhaftes Verhalten von Radfahrern im Straßenverkehr die Bußgelder erhöht wurden.