Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber einer Treppe ist dann nicht gegeben, wenn für einen Geschädigten leicht erkennbar war, dass die Treppe nass und rutschig war.
Mieter einer Wohnung müssen nach Ansicht des BGH Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters dann nicht dulden, wenn der gegenwärtige Zustand der Wohnung nicht verbessert wird.
In seiner Entscheidung vom 01.02.2022 - VIII ZR 156/11 - hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Vermieter Heizkosten nur nach dem sog. Leistungsprinzip abrechnen dürfen.
Der Trend geht in Richtung „Eine Kanzlei für alles“
Nach Ansicht des BGH[nbsp](XI ZR 96/11) steht einem Bankkunden kein Rückzahlungsanspruch gegen die Bank zu, wenn er TAN-Nummern (unwissentlich) Dritten zugänglich macht, wobei der Vorwurf der leichten Fahrlässigkeit genügt.