Die Kanzlei wird sich in Kürze neu präsentieren und außerdem Werbung mit einem "Citylightposter" an der Rheinstraße ab Februar 2012 machen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 29.11.2011 (XI ZR 370/10) seine bisherige Rechtsprechung zu missbräuchlicher Nutzung von Geldautomaten fortgeführt.
Gerade für Berufskraftfahrer ist der Punktestand in Flensburg ständig im Auge zu behalten, da ein Verlust des Führerscheins Existenz bedrohend ist.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gilt dies sowohl für eine vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung durch den Mieter, als auch für die vorbehaltlose Erstattung eines sich ergebenden Guthabens durch den Vermieter.